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Didactic
Allgemeine Bedingungen für unsere Trainingsveranstaltungen
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Geltung
Anmeldung
Beginn, Dauer und Ort
Leistungen
Preise
Zahlung
Absage, Ausfall, Verlegung und Änderung
Rücktritt und Kündigung
Haftung
Copyright
Sonstiges
Schlussbestimmungen


Geltung

Alle unsere Trainings werden auf der Grundlage dieser Allgemeinen Bedingungen für Trainingsveranstaltungen der Bosch Rexroth GmbH in Ergänzung zu den Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen der Bosch Rexroth GmbH angeboten, soweit nicht im Einzelfall schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen sind. Dies gilt sowohl für die im Trainingsprogramm aufgeführten Veranstaltungen als auch für nicht im Trainingsangebot enthaltene Sonderveranstaltungen. Von diesen Allgemeinen Bedingungen für Trainingsveranstaltungen der Bosch Rexroth GmbH in Ergänzung zu den Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen der Bosch Rexroth GmbH abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.


Anmeldung

Die Bestellung einer Sonderveranstaltung bzw. die Teilnahmeanmeldung zu einer Veranstaltung des Trainingsprogramms hat in Schriftform durch den Auftraggeber zu erfolgen. Mit der Bestellung einer Sonderveranstaltung bzw. Anmeldung eines Teilnehmers werden die vorliegenden Geschäftsbedingungen anerkannt. Die Bestellung einer Sonderveranstaltung bzw. Anmeldung eines Teilnehmers durch den Auftraggeber ist in jedem Fall verbindlich. Ist die Veranstaltung bereits aus- gebucht oder kann eine Sonderveranstaltung zu dem gewünschten Termin nicht durchgeführt werden, unterbreitet die Bosch Rexroth GmbH einen alternativen Terminvorschlag. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Bosch Rexroth GmbH kommt jedoch erst mit Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Bosch Rexroth GmbH vor Beginn der Veranstaltung unter Nennung aller erforderlichen Angaben zustande. Vertragspartner ist ausschließlich der genannte Auftraggeber.


Beginn, Dauer und Ort von Veranstaltungen des Trainingsangebotes

Beginn, Dauer und Ort der Trainings sind dem Trainingsprogramm zu entnehmen.
Falls keine gegensätzlichen schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Bosch Rexroth GmbH bestehen beginnt der erste Tag um 08:30 Uhr, an den Folgetagen (soweit zutreffend) um 08:00 Uhr. Ende ist jeweils um ca. 16:30 Uhr (Freitag um 14:00 Uhr).
Alle Veranstaltungen werden aber erst mit ausdrücklicher Vereinbarung / mit Auftragsbestätigung durch die Bosch Rexroth GmbH verbindlich. Programmänderungen behält sich die Bosch Rexroth GmbH vor.


Leistungen

Die Bosch Rexroth GmbH erbringt die Dienstleistungen im Rahmen der Veranstaltungen des Trainingsprogramms als auch im Rahmen von Sonderveranstaltungen selbst, durch Angestellte und / oder freie Mitarbeiter. Umfang, Form, Thematik sowie Ziel der Trainings werden im Trainingsprogramm oder durch ausdrückliche Vereinbarung festgelegt und dem Bedarf der Teilnehmer sowie dem aktuellen Stand der Technik angepasst.


Preise

Die Preise sind im Trainingsprogramm ersichtlich und / oder werden mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart. Die im Trainingsprogramm angegebenen Preise verlieren mit Erscheinen eines neuen Trainingsprogramms ihre Gültigkeit. Alle Preisangaben erfolgen in EURO und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MWST. Die Preise verstehen sich inklusive Arbeitsunterlagen und bei Kursen in unserem Haus inklusive Pausenverpflegung und Mittagessen während des Trainings, nicht enthalten sind jedoch Hotelreservierungen, Übernachtungskosten etc. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Trainingseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.


Zahlung

Das Honorar ist nach Rechnungserhalt zu zahlen. Die Zahlungsweise und der Zahlungstermin ist der Rechnung zu entnehmen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.


Absage, Ausfall, Verlegung und Änderung von Trainings

Liegen nicht genügend Anmeldungen entsprechend der für eine Veranstaltung des Trainingsprogramms vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl vor oder ist aus anderen nicht von der Bosch Rexroth GmbH zu vertretenden Gründen wie z. B. Erkrankung des Trainers eine ordnungsgemäße Durchführung einer Veranstaltung nicht möglich, so hat die Bosch Rexroth GmbH das Recht, Trainingsveranstaltungen abzusagen, zu verschieben bzw. an einem neuen zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Bereits gezahlte Entgelte werden im Fall der Absage durch die Bosch Rexroth GmbH erstattet. Ersatz- und Folgekosten des Auftraggebers und Dritter wegen Ausfalls von Veranstaltungen oder Verschiebung von Veranstaltungen oder einzelnen Unterrichtsstunden sind in jedem Fall ausgeschlossen.

Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Dozenten und Verschiebungen im Ablaufplan den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.


Rücktritt und Kündigung

Der Auftraggeber kann unter Einhaltung einer Frist von mindestens 10 Tagen vor Beginn einer Veranstaltung des Trainingsangebots kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Maßgebender Zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Bosch Rexroth GmbH. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder bleiben angemeldete Teilnehmer ohne Kündigung von der Veranstaltung fern, so ist der Auftraggeber verpflichtet, 50 % des Gesamthonorars zuzüglich der der Bosch Rexroth GmbH bereits für das Training entstandenen Kosten zu bezahlen. Der Rücktritt ist in jedem Fall schriftlich der Bosch Rexroth GmbH mitzuteilen. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet, soweit die Verpflichtung zur Zahlung eines Honorars nach dieser Bestimmung entfallen ist.


Haftung

Für den Erfolg des Trainings ist jegliche Haftung seitens der Bosch Rexroth GmbH sowohl gegenüber dem Auftraggeber als auch gegenüber Dritten ausgeschlossen. Trainingsinhalte werden nach bestem Wissen und Gewissen vermittelt. Für deren richtiges Verständnis kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

Bei Diebstahl oder Verlust vom Auftraggeber oder einzelner Teilnehmer eingebrachter Gegenstände
haftet die Bosch Rexroth GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Bei Unfällen haftet die Bosch Rexroth GmbH als Veranstalter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.


Copyright

Die Trainingsunterlagen enthalten urheberrechtlich geschützte Informationen. Alle Rechte, insbesondere
die des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus, bleiben der Bosch Rexroth GmbH vorbehalten.


Sonstiges

Von dem Vertrag abweichende Vereinbarungen und Nebenabsprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber der Bosch Rexroth GmbH vor und während dem Training, die Bosch Rexroth GmbH über alle Veränderungen zu informieren, die direkt oder indirekt die Maßnahme beeinflussen könnten.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

Da Irrtümer und Druckfehler nicht ausgeschlossen werden können, gelten die Angaben des Trainingsprogramms ohne Gewähr.

Schlussbestimmungen

Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Gerichtsstand ist Sitz der Betriebsstätte der Bosch Rexroth GmbH, die die Trainingsveranstaltung
durchführt, wenn der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist. Die Bosch Rexroth GmbH ist auch berechtigt, vor dem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Auftraggebers zuständig ist. |
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